1. Das Leitbild des Einheitjuristen
- jeder muss die gleiche Ausbildung durchlaufe.
- Vorteil : Möglichkeit, in allen juristischen Berufen zu arbeiten
- Nachteil : Unmöglichkeit, alle Kenntnisse zu vermitteln
2. Zwei Abschinitte
- Hochschulstudium -> Erste Staatsprüfung(Theoretische Ausbildung)
- Vorbereitungsdienst(Referendariat; praktische Ausbildung) -> Zweite Staatsprüfung
3. Das Hochschulstudium
- Mindeststudiendauer : 8 Semester(Freischuss)
- Regelstudiendauer : 10 Semester
- 4 Leistungsnachweise(Schein) erforderlich -> Voraussetzungen für die erste Juristische Staatsprüfung
- Vorlesung
- Repititoren : meist private Einrichtungen, die den Prüfungstoff komprimiert vermitteln
- Pflichtfächer(wigtige allgemeine Rechtsgebiete)
- Wahlfach(Schwerpunksbereich)
- praktische Studienzeit(3 Monate) : z. B. bei Gericht, Behörde, ...
4. Die Erste Juristische Prüfung(das Referendarexamen)
- unterschiedliche Regelungen in dem Detail
- Prüfung Schwerpunktbereich(Uni 30%) + Prüfung Pflichtfäcer(Landesjustizbehörde 70%)
- 6 Klasuren zu je 5 Stunden, mündliche Prüfung
- anonyme Bewertung
- mit Bestehen wird der Student zum Referendar.
5. Der Vorbereitungsdienst(das Referendariat)
- Rechtsanspruch
- Beamte bzw. Angestellte(Vergütung)
- 2 Jahre
- Einteilung in Stationen(Abschnitte) : Zivil- , Strafgericht, öffentliche Verwaltung, Rechtsanwalt Wahlstation
- reine Staatsprüfung
- 11 Klasure zu je 5 Stunden, mündliche Prüfung
- Aufgaben werden zentral gestellt und anonzm bewertet.
- mit Bestehen wird man Assessor und hat die Befähigung zum Richteramt(Volljurist).
6. Ausbildungswege
- Volljurist
- Rechtspfleger(juristische Staatbeamte des gehobene Dienste)
- Diplom-wirtschaftsjurist(Abschluss der Hochschule)